Beantragung einer Psychotherapie

Beantragung einer Psychotherapie

Über Psychotherapie

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP), verantwortlich für Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren (§ 11 Psychotherapeutengesetz), arbeitet auf Grundlage folgender Definition:

Psychotherapie ist die Behandlung von Individuen auf der Basis einer Einwirkung mit überwiegend psychischen Mitteln. Die Definition wissenschaftlicher Psychotherapie fordert eine Reihe von weiteren Bedingungen, z. B. das Anstreben der positiven Beeinflussung von Störungs- und Leidenszuständen in Richtung auf ein nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (z. B. Symptomminimalisierung und/oder Strukturveränderungen der Persönlichkeit) sowie einen geplanten und kontrollierten Behandlungsprozess, der über lehrbare Techniken beschrieben werden kann und sich auf eine Theorie normalen und pathologischen Verhaltens bezieht. Wissenschaftliche Psychotherapie sollte als Heilbehandlung im Rahmen des jeweiligen Gesundheitssystems zu bestimmen sein.

Erste Schritte

Nach telefonischer Rücksprache (am besten zu unseren tel. Sprechzeiten jeweils Di. + Do. von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr) wird bei freien Behandlungskapazitäten ein Termin für ein erstes, ausführliches Erstgespräch vergeben. Sie können den Psychotherapeuten direkt aufsuchen, eine ärztliche Überweisung ist nicht unbedingt erforderlich. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt über die Versichertenkarte.

Diagnostik

Das Erstgespräch dient dazu, die Beschwerden psychologisch einzuordnen. Für die Einleitung einer Psychotherapie stehen insgesamt bis zu 4 Sitzungen Vorgespräche zur Verfügung. Die Kosten für die Diagnostik werden von der Krankenkasse übernommen.

Kostenübernahme

Mitglieder von Krankenkassen

Bei allen gesetzlichen Krankenkassen ist Psychotherapie bei Vorliegen der Notwendigkeit (Indikation) eine Pflichtleistung. Die Indikation wird vom Psychotherapeuten gestellt. Das Antragsverfahren und der Umfang der Kostenübernahme sind durch Richtlinien geregelt.

Hier finden Sie einen Leitfaden der Bundespsychotherapeutenkammer als Hilfe bei der Suche nach einem Behandlungsplatz:

Wege zur Psychotherapie

Privatpatienten und Beihilfe

Psychotherapie ist im Leistungsvertrag fast aller Privatpatienten enthalten, der genaue Umfang sollte bei der Krankenversicherung vor der Antragstellung erfragt werden.

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen (Beamtenversorgung) geschieht problemlos. Sie ist durch die Beihilfevorschriften geregelt. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte/ Psychotherapeuten (GOÄ/ GOP).

Kassenantrag

Für die Bewilligung einer Psychotherapie durch einen Kostenträger (Krankenkasse, Beihilfestelle, Private Krankenversicherung) ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Das Mitglied der Krankenkasse erhält danach einen Bescheid mit Angabe der bewilligten Behandlungsstunden.

Psychologische Praxis